Das deutsche Erbrecht

Liegt kein wirksames Testament vor, tritt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ein: Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ (Kinder, Enkel) neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige, die „Erben zweiter Ordnung” (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen), erbberechtigt.

Das deutsche Erbrecht
Ein Testament aufsetzen

Ein Testament aufsetzen

Sie wünschen sich eine andere Erbverteilung, als sie die gesetzliche Erbfolge vorsieht, oder möchten soziale Projekte begünstigen? Dann sollten Sie rechtzeitig ein Testament verfassen. Ihr Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Zur Sicherheit hinterlegen Sie Ihr Testament am besten beim Gericht oder lassen es vom Notar beurkunden.

Gut zu wissen: Unabhängig von der Erbverteilung gemäß dem Testament steht den Erben erster Ordnung ein gesetzlicher Pflichtteil zu.

Weitere Informationen:
www.bmj.de/Erben_und_Vererben

Bitte beachten Sie:In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.