Verfügungen: Vorausdenken und absichern

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Verfügungen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren zu lassen. Bei Bedarf können beispielsweise Ärzte oder Betreuungsgerichte auf das Register zugreifen und sich über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen informieren.

Weitere Informationen: https://www.vorsorgeregister.de

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen. Sie wird dann wirksam, wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihre notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme zu äußern, weil Sie beispielsweise im Koma liegen.

Die Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst sein. Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens in Kenntnis und sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung gut zugänglich ist.

Weitere Informationen: www.bmj.de/Patientenverfuegung

Patientenverfügung

01

Für eine Feuerbestattung muss eine Verfügung von Ihnen oder den Angehörigen vorliegen. Haben Sie sich bereits im Vorfeld für eine Feuerbestattung entschieden, dann füllen Sie das notwendige Dokument am besten frühzeitig aus und legen es Ihren Vorsorgeunterlagen bei.

Verfügung Feuerbestattung

02

Eine Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. In der Verfügung bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten. Dieser ist dann verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln, beispielsweise bei Bankgeschäften oder der Unterbringung in einem Pflegeheim.

Es ist wichtig, die in einer Vorsorgevollmacht festgelegten Rechte und Pflichten korrekt zu formulieren. Deshalb ist es sinnvoll, sich Rat und Hilfe bei Fachleuten oder entsprechenden Institutionen zu holen.

Weitere Informationen: www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=49

Vorsorgevollmacht

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Mit einem Organspendeausweis dokumentieren Sie für Ihre Angehörigen und Ärzte unmissverständlich, dass Sie der Organspende zustimmen (einzelne Organe können ausgeschlossen werden). Besitzen Sie einen Ausweis, dann tragen Sie ihn möglichst immer bei sich, da er nicht offiziell registriert ist.

Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen festgestellt worden ist.

Einen Organspendeausweis erhalten Sie bei Ärzten/Apotheken sowie als Download direkt hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de

Organspende

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