Sie haben die Möglichkeit, Ihre Verfügungen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren zu lassen. Bei Bedarf können beispielsweise Ärzte oder Betreuungsgerichte auf das Register zugreifen und sich über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen informieren.
Weitere Informationen: https://www.vorsorgeregister.de